eVB-Nummer für Ummeldung – so gelingt die Kfz-Umschreibung schnell & stressfrei
Sie möchten Ihr Fahrzeug ummelden – zum Beispiel nach Umzug, Heirat, Halterwechsel innerhalb der Familie oder beim Wechsel des Zulassungsbezirks? Der wichtigste Schlüssel ist die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie die eVB korrekt beantragen, welche Dokumente die Behörde verlangt, wie Fristen & Gebühren aussehen und wie Sie typische Fehler vermeiden.
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1) Was ist eine eVB-Nummer – und warum ist sie für die Ummeldung unverzichtbar?
Die eVB-Nummer ist die digitale Bestätigung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung gegenüber der Zulassungsbehörde. Ohne gültige eVB kann ein Fahrzeug nicht zugelassen, umgemeldet oder umgeschrieben werden. Die eVB ist ein alphanumerischer Code (z. B. ABC1D2E), der direkt vom Versicherer erzeugt und in der Datenbank der Zulassungsstellen hinterlegt wird.
Wichtig: Für die Ummeldung benötigen Sie typischerweise eine eVB, die den Vorgang „Umschreibung/Ummeldung“ abdeckt. Geben Sie beim Beantragen an, dass es um eine Umschreibung bzw. Adressänderung/Bezirkswechsel geht – so wird die eVB passend kodiert.
2) Typische Ummelde-Fälle im Überblick
- Ummeldung nach Umzug: Wohnortwechsel innerhalb desselben oder in einen anderen Zulassungsbezirk (ggf. Kennzeichenmitnahme möglich).
- Namensänderung: z. B. nach Heirat – Eintrag in den Fahrzeugpapieren muss angepasst werden.
- Halterwechsel innerhalb der Familie: Umschreibung auf Partner/Kinder/Eltern, oft mit Änderung von SF-Klasse/Versicherungsnehmer.
- Bezirkswechsel: Wechsel der Zulassungsbehörde (Stadt/Landkreis) mit oder ohne neues Kennzeichen.
Je nach Fall unterscheiden sich Details (z. B. Vollmacht, SEPA-Mandat, Kennzeichen). Der rote Faden ist immer gleich: gültige eVB + vollständige Unterlagen + Termin bei der Behörde.
3) Checkliste: Unterlagen für die Zulassungsstelle
| Dokument | Wofür? |
|---|---|
| eVB-Nummer | Versicherungsnachweis für die Ummeldung/Umschreibung |
| Personalausweis/Reisepass | Identitätsnachweis des Halters |
| Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) | Fahrzeugdaten & aktueller Halter |
| Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) | Eigentumsnachweis (ggf. Leasinggeber beachten) |
| HU-Nachweis (TÜV/AU) | Gültige Hauptuntersuchung |
| SEPA-Lastschriftmandat Kfz-Steuer | Einzug der Kfz-Steuer durch das Hauptzollamt |
| Vollmacht + Ausweis des Bevollmächtigten | Wenn jemand anderes den Vorgang erledigt |
| Altes Kennzeichen | Für Mitnahme/Umkennzeichnung (je nach Bezirk) |
| ggf. Nachweis über Namensänderung | Heiratsurkunde, amtliche Bestätigung |
| Gewerbenachweis/HR-Auszug | Bei Firmenfahrzeugen |
4) eVB für die Ummeldung beantragen – so geht’s in 10 Minuten
- Tarif wählen: Prüfen Sie kurz, ob Ihr bisheriger Versicherer oder ein neuer Anbieter bessere Konditionen bietet (Zahlweise, Werkstattbindung, Telematik, SF-Einstufung).
- Zweck angeben: Beantragen Sie die eVB ausdrücklich für Umschreibung/Ummeldung.
- Daten bereithalten: Halterdaten, Fahrzeug-Ident-Nr. (FIN), Kennzeichen (falls Mitnahme), HU-Fälligkeit, IBAN.
- Digitale Zustellung: eVB per SMS/E-Mail notieren – auf Schreibfehler achten.
- Termin buchen: Online-Termin bei der Zulassungsstelle reservieren (Puffer einplanen).
- Kennzeichenfrage klären: Mitnahme oder neues Kennzeichen? Wunschkennzeichen ggf. vorab reservieren.
- Unterlagen checken: Checkliste oben durchgehen; bei Vertretung: Vollmacht & Ausweise.
Schneller Einstieg: Kfz-Versicherungsvergleich öffnen und eVB direkt anfordern.
5) Ablauf bei der Zulassungsstelle
Zum Termin bringen Sie die oben genannten Dokumente mit. Am Schalter wird die eVB-Nummer abgefragt und elektronisch abgeglichen. Danach folgen die Einträge in ZB I/II. Bei Kennzeichenwechsel erhalten Sie Stempelplaketten und ggf. eine neue Feinstaubplakette.
Mitnahme vs. neues Kennzeichen
- Kennzeichenmitnahme (häufig möglich): spart Zeit/Geld; neue Stempel werden aufgeklebt.
- Neues Kennzeichen: Prägung nach dem Schaltergang, dann zurück zum Verplomben/Plaketten.
6) Online-Ummeldung (i-Kfz): Was heute schon digital geht
Zunehmend lassen sich Ummeldungen über die Portale der Zulassungsbehörden digital anstoßen. Dafür benötigen Sie i. d. R. einen nPA mit aktivierter Online-Funktion (eID), ein Kartenlesegerät oder die AusweisApp, sowie eine geeignete eVB. Prüfen Sie auf der Website Ihrer Behörde, welche i-Kfz-Funktionen verfügbar sind.
7) Die 12 häufigsten Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Falsche eVB-Art (z. B. „Neuzulassung“ statt „Ummeldung“). → Beim Beantragen den Vorgang explizit nennen.
- Abgelaufene HU. → Vorab Termin für HU/AU; Bescheinigung mitnehmen.
- Fehlendes SEPA-Mandat. → Formular der Behörde ausfüllen, IBAN bereithalten.
- Keine Vollmacht bei Vertretung. → Original-Vollmacht plus Ausweis(e) einpacken.
- Falsche Halterdaten (abweichend zur eVB). → Angaben 1:1 übernehmen.
- Unerlaubte Kennzeichenprägung vor Freigabe. → Erst Freigabe/Nummer sichern, dann prägen.
- Unklare Versicherungssituation. → Vorher Tarif wählen: Haftpflicht fix, Kasko optional.
- Fehlende Firmenunterlagen. → HR-Auszug/Gewerbeanmeldung beilegen.
- Verwechslung Kurzzeit/eVB. → Für Ummeldung reguläre eVB; Kurzzeit nur für Überführung/Probefahrt.
- Termin zu knapp. → Puffer einplanen; eVB vorher testen/ablesen.
- Namensänderung ohne Nachweis. → Urkunde/Bescheinigung vorlegen.
- Adressnachweis ignoriert. → Aktueller Ausweis/Anmeldebestätigung mitführen (regional).
8) Kosten & Spartipps
- Behördengebühren: Je nach Bezirk häufig im Bereich zweistelliger Euro-Beträge.
- Kennzeichen: Bei Neuprägung zusätzliche Kosten; Mitnahme spart Geld.
- Versicherung: Beitrag hängt von Region, Typklasse, SF-Klasse, Fahrerkreis, Kilometer und Zahlungsintervall ab.
Spartipps: Werkstattbindung prüfen, Telematik erwägen, Fahrerkreis einschränken, Jahreskilometer realistisch angeben, passende Zahlweise wählen.
9) Sonderfälle & Praxisbeispiele
Leasing/Finanzierung
Ist das Fahrzeug geleast oder finanziert, achten Sie auf Vorgaben des Leasinggebers/der Bank (Zulassungsbescheinigung Teil II liegt häufig dort). Klären Sie, ob Unterlagen im Original oder als Bescheinigung an die Behörde müssen.
Firmenwagen
Für Firmenfahrzeuge benötigen Sie zusätzliche Nachweise (z. B. HR-Auszug, Gewerbeanmeldung). Bei Vertretung: Vollmacht im Original, ggf. Firmenstempel.
Kasko-Optionen
Die Ummeldung ist ein guter Anlass, die Kasko zu überprüfen. Teilkasko schützt u. a. bei Glasbruch, Wild- und Unwetterschäden; Vollkasko deckt zusätzlich selbstverschuldete Unfälle ab. Prüfen Sie Selbstbeteiligungen und Werkstattbindung.
Saison / Wechsel des Halters
Bei Saisonkennzeichen oder Halterwechsel innerhalb der Familie lohnt ein Blick auf SF-Regelungen und mögliche Übernahmen.
10) FAQ: eVB-Nummer für Ummeldung
Benötige ich immer eine eVB für die Ummeldung?
Ja, die eVB ist der digitale Versicherungsnachweis für die Zulassungsbehörde. Ohne eVB kann die Ummeldung nicht abgeschlossen werden.
Wie lange ist eine eVB gültig?
eVB-Nummern sind zeitlich begrenzt gültig (je nach Versicherer). Planen Sie den Behördentermin innerhalb dieses Zeitfensters und beantragen Sie bei Bedarf eine neue eVB.
Kann ich mein Kennzeichen behalten?
Oft ja (Kennzeichenmitnahme). Das hängt aber vom Bezirk ab. Fragen Sie vorab bei Ihrer Zulassungsbehörde nach oder prüfen Sie die Informationen auf dem Behördenportal.
Was kostet die Ummeldung?
Die Gebühren variieren regional. Hinzu kommen ggf. Kosten für neue Kennzeichen. Die Versicherungskosten richten sich nach Ihrem Tarifprofil.
Unterschied zwischen eVB und Kurzzeitkennzeichen?
Die eVB ist der Nachweis einer regulären Kfz-Haftpflicht für Zulassung/Ummeldung. Kurzzeitkennzeichen dienen befristet z. B. zur Überführung/Probefahrt und erfordern eine spezielle Deckung.
Kann eine andere Person die Ummeldung für mich erledigen?
Ja, mit Vollmacht, eigenem Ausweis und ggf. weiteren Nachweisen. Prüfen Sie die Anforderungen Ihrer Behörde.
Ich habe nach dem Umzug keine HU mehr gültig – was tun?
Vereinbaren Sie vor der Ummeldung einen Termin zur Hauptuntersuchung. Ohne gültige HU kann die Umschreibung scheitern.
Muss ich meine Versicherung wechseln?
Nein, ein Wechsel ist nicht zwingend. Die Ummeldung ist jedoch ein guter Zeitpunkt, um Tarife zu vergleichen und die eVB direkt zu erhalten: Jetzt vergleichen.
Fazit: Mit der richtigen eVB und guter Vorbereitung zur reibungslosen Ummeldung
Die eVB-Nummer ist der Startpunkt für jede erfolgreiche Kfz-Ummeldung. Wenn Sie den Vorgang richtig angeben (Umschreibung/Ummeldung), Unterlagen mit System vorbereiten und ggf. online vorab einen Termin buchen, verläuft der Schaltergang zügig. Nutzen Sie die Ummeldung zugleich, um Ihren Versicherungsschutz zu optimieren – von der Zahlweise bis zu Kasko-Optionen. So bleiben Sie rechtssicher mobil und sparen im besten Fall sogar Kosten.
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